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Umschuldung während der Zinsbindung

Es klingt verlockend: man nimmt jetzt ein neues Darlehen zu extrem günstigem Konditionen auf, um ein altes Darlehen mit wesentlich schlechteren Konditionen abzulösen.

In der Praxis ist es nicht ganz so einfach, denn Sie sind –wie die Bank auch- während der vertraglich vereinbarten Zinsbindungsdauer grundsätzlich an Ihren bestehenden Darlehensvertrag gebunden. Wenn Sie vor Ablauf der Zinsbindungsfrist keinen besonderen Grund für die Darlehenskündigung haben, z.B. Verkauf des Beleihungsobjektes, muss der Darlehensgeber der vorzeitigen Rückzahlung zustimmen und kann die vorzeitige Tilgung auch ablehnen (Ausnahme: reine Bauspardarlehen). Diese Zustimmung lässt sich der Darlehensgeber meist durch eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann der Darlehensgeber dabei sehr individuell und frei bestimmen (im Gegensatz zu Darlehensablösungen aus wichtigem Grund, bei der die Berechnung der Vorfälligkeit gesetzlich geregelt ist).

Eine Umschuldung innerhalb der Zinsbindung ist also äusserst mühsam und rechnet sich so gut wie nie. Einzige Ausnahme sind Zinsbindungen von mehr als 10 Jahren, da Sie nach deutschem Recht (§ 489 I Nr. 3 BGB) nach 10 Jahren grundsätzlich mit einer Frist von 6 Monaten das Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen können.

Bei Zinsbindungen unter 10 Jahren sind Sie aber auf den guten Willen des bestehenden Kreditgebers angewiesen – und der hält sich bei entsprechenden Abwanderungsgedanken Ihrerseits in Grenzen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie mit der Umschuldung bis zum Ende der Zinsbindung warten und somit das Risiko steigender Zinsen in Kauf nehmen müssen. Denn genau für diesen Zweck wurden sogenante Forward Darlehen entwickelt, mit denen Sie bis zu 5 Jahre im Voraus den Zinssatz für eine Umschuldung festschreiben können. Diese Darlehen werden nicht von allen Banken angeboten und die Konditionen variieren erheblich.

>>Ratgeber Anschlussfinanzierung u. Umschuldung>>

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(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - D-22964 Steinburg

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