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Ratgeber Immobilienkauf

Der Kauf einer bereits fertiggestellten Immobilie hat zunächst verlockende Vorteile:

  • es besteht kein Fertigstellungsrisiko z.B. bei Konkurs des Bauunternehmens
  • die Bauphase entfällt und das Haus kann ggf. früher bezogen werden als ein vergleichbarer Neubau
  • in bestimmten Wohnlagen in z.B. Großstädten herrscht Mangel an Baugrundstücken; der Erwerb eines Altbaus ist ggf. die einzige Möglichkeit, in bestimmten Stadtteilen   o.ä. wohnen zu können
  • das Wohnumfeld ist i.d.R. gewachsen (z.B. im Gegensatz zu den typischen Neubaugebieten in Großstadtnähe)

Der Kauf einer solchen Immobilie birgt aber auch Nachteile und Risiken:

  • man muss das Haus so kaufen wie es ist; Änderungen beim Grundriss, der Raumaufteilung usw. sind oft nur mir entsprechenden Umbaumaßnahmen möglich
  • es bestehen ggf. mehr oder weniger versteckte Baumängel, daher sollte man spätestens bei der zweiten Besichtigung einen Fachmann mitnehmen, der solche Mängel erkennen kann
  • in vielen Altbauten wurden gesundheitsschädliche oder bedenkliche Baustoffe verwendet, z.B. Holzschutzmittel, Dämmstoffe usw.
  • die Haustechnik (Elektro/Wasser/Heizung) entsprechen ggf. nicht mehr dem neuesten Stand der Technik und müssen ggf. saniert werden
  • bei älteren Häusern ist es durchaus möglich, dass An-/Um- und Ausbauten ohne entsprechende Baugenehmigung erfolgt sind. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass z.B. der Dachgeschossausbau oder ein Anbau “zurückgebaut” (= wieder abgerissen) werden muss (einen “Bestandsschutz” gibt es nämlich nicht!!)
  • übrigens: Immobilienmakler sind nicht verpflichtet, die Angaben im Expose nachzuprüfen, wenn diese Angaben vom Verkäufer der Immobilie übernommen wurden und dies im Expose deutlich hervorgehoben wird (gem. Urteil d. Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main vom 26.09.2001 - AZ 7U-3/01)

Wer bei dem Erwerb einer Immobilie keine unnötigen Risiken eingehen will, sollte das Haus auf jeden Fall gründlich besichtigen und sich z.B. entsprechende Baugenehmigungen vorlegen lassen oder diese beim zuständigen Bauamt einsehen. Wer ganz sicher gehen will, nimmt spätestens zum zweiten Besichtigungstermin einen Bausachverständigen mit. Dieser entdeckt auch behelfsmäßig kaschierte Baumängel. Adressen von vereidigten (!) Sachverständigen bekommen Sie z.B. bei Ihrem Amtsgericht vor Ort.

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(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - 29964 Steinburg

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