Für den Kauf oder Neubau einer Immobilie und für bestimmte Modernisierungs- massnahmen stehen Ihnen ggf. verschiedene Fördermittel des Bundes und der einzelnen Bundesländer zur Verfügung. Hinzukommen zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Bei fast allen Fördermitteln gilt der Grundsatz, dass diese “vor Massnahmenbeginn” beantragt werden müssen. Es gilt also: erst informieren dann Bau- oder Kaufverträge unterschreiben!
Grundsätzliche stehen Ihnen diese Fördermöglichkeiten offen:
Steuervorteile (Abschreibungen usw.) gibt es nur für vermietete Immobilien. Für die selbstgenutzte Immobilie gibt es keine Steuervorteile.
(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - D-22964 Steinburg
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