Am Ende einer jeweiligen Zinsfestschreibungszeit können Sie problemlos Ihren Kreditgeber wechseln, wenn Ihnen das Angebot Ihrer jetzigen Bank für eine Anschlussfinanzierung nicht zusagt. Die wenigsten Kreditnehmer sind sich jedoch dieser Option bewusst und machen daher den Fehler, das Prolongationsangebot des jetzigen Kreditgebers ohne grössere Rückfragen zu akzeptieren. Damit verschenken sie häufig bares Geld, denn die Prolongationsangebote der meisten Kreditgeber berücksichtigen die Trägheit ihrer Kunden – und liegen somit häufig 0,50% p.a. und mehr über den von uns angebotenen Konditionen.
Ein häufiges Argument gegen eine Umschuldung von Seiten des bestehenden Instituts sind die Gebühren, die bei einem Wechsel des Kreditinstitutes anfallen. Diese sind jedoch im Vergleich zu der Zinsersparnis äusserst gering.
Allein aus verhandlungstaktischen Gründen gegenüber Ihrem bestehenden Kreditinstitut macht es schon viel Sinn, mindestens ein attraktives Alternativangebot einzuholen. Damit Sie nicht unnötig unter Zeitdruck geraten, empfehlen wir, mindestens 3 Monate vor Ablauf einer bestehenden Zinsbindung die vollständigen Finanzierungsunterlagen bei uns einzureichen. Sie können dann noch in aller Ruhe den Markt beobachten und zum richtigen Zeitpunkt den Zinssatz festlegen.
Tipp: bei der Umschuldung über eine andere Bank entstehen Ihnen Notar- und Gerichtskosten für die Abtretung (“Übertragung”) der Grundschulden auf die neue Bank. Diese Kosten sind allerdings vergleichsweise niedrig und einige unserer Bankpartner erstatten Ihnen sogar diese Kosten.
(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - D-22964 Steinburg
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