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Nur sichere Finanzmittel einplanen

Ob günstige öffentliche Darlehen oder Schenkungen der Verwandtschaft: erst wenn hundertprozentig sicher ist, dass dieses Geld zur Verfügung steht, darf es eingeplant werden.

Eine eiserne Reserve sollte auch immer vorhanden sein. Wer sein komplettes Eigenkapital einbringt, kann schnell in Bedrängnis kommen: gehen das Auto, der Fernseher oder die Waschmaschine kaputt, müssen schlimmstenfalls zusätzliche Schulden gemacht werden, um diese Kosten zu tragen. Faustformel: 2-3 Monatsnettogehälter sollten als Reserve vorhanden sein.

Aber auch beim Einkommen sollte nicht zu knapp bzw. grosszügig gerechnet werden. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sollte man genau so aussen vor lassen wie unregelmässige Einkünfte  (z.B. auch Überstunden).

Darlehenskosten exakt ermitteln

Bei der Finanzierung müssen zudem die tatsächlichen Darlehenskosten berücksichtigt werden. Nicht der Nominal- sondern der Effektivzins drückt die tatsächlichen Kosten aus. Weitere Kreditkosten sind zum Beispiel Bereitstellungszinsen oder Schätzkosten, die das Darlehen zusätzlich verteuern und zu einer Doppelbelastung führen können (vor allem bei Neubauvorhaben!).

Wer einen Bausparvertrag in die Finanzierung mit einbringt, muss bedenken, dass dieser zuteilungsreif sein muss, um über das Geld verfügen zu können. Vorteile zugeteilter Bausparverträge sind meist - aber nicht immer- niedrige Zinsen über die gesamte Laufzeit. Der Darlehensanteil wird schnell abbezahlt. Das hat den Vorteil, dass die Rückzahlung absehbar ist, durch den erforderlichen höheren Tilgungsanteil sind die Raten allerdings höher bei einem normalen Bankdarlehen.

Bei Hypothekendarlehen beeinflusst die Zinsfestschreibung die Darlehenskosten erheblich. Faustregel: in Zeiten niedriger Zinsen eine möglichst lange Zinsbindung wählen (zehn oder 15 Jahre), in Hochzinsphasen kürzere Laufzeiten wählen. Nach Ablauf der Zinsbindung können sich die Konditionen stark ändern. Knapp-Kalkulierer, die plötzlich von einer Niedrigzinsphase in eine Hochzinsphase kommen, müssen hier besonders aufpassen. Wer unerwartet an Geld kommt, kann die Laufzeit verkürzen, sofern er mit der Bank ein Sondertilgungsrecht vereinbart hat. Allerdings kostet ein solches Recht bei vielen Anbietern einen Zinsaufschlag.

Nach spätestens acht Jahren fällt die staatliche Förderung (Eigenheimzulage) weg. Die monatlichen Kosten verteuern sich um diese Summe. Auch dies muss in der Finanzplanung berücksichtigt werden.

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(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg

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