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Nebenkosten bei Umschuldungen
Bei der Umschuldung eines bestehenden Baudarlehens müssen auch die Sicherheiten (Grundschulden) auf den neuen Darlehensgeber übertragen werden. Dabei gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
- der bisherige Darlehensgeber tritt die im Grundbuch eingetragenen Grundschulden an die neue Bank. Da hierfür i.d.R. nur Notarkosten anfallen, ist dies die kostengünstigste Möglichkeit
- die eingetragenen Grundschulden werden gelöscht und neue Grundschulden eingetragen. Bei dieser Möglichkeit fallen Notar- und Gerichtskosten an
Wichtig: bei der Übertragung/Abtretung von Grundschulden spielt es auch eine Rolle mit welchen Nebenbedingungen die “alten” Grundschulden eingetragen wurden (z.B. Zinssatz, Höhe Nebenleistungen usw.)
Sommeraktion:
Bei Anschlussfinanzierungen/Umschuldungen und Forwarddarlehen, die von uns vermittelt werden, übernehmen wir die Kosten für die Grundschuldabtretung (bis maximla 250 Euro) und überweisen Ihnen die 250 Euro pauschla auf Ihr Konto (unabhängig von den tatsächlichen Kosten).
Mit diesen Notar- und Gerichtskosten sollten Sie bei einer Umschuldung in etwa rechnen:
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