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KfW-Wohneigentumsprogramm
Die KfW hat am 30.10.2011 einige Programmänderungen bekannt gegeben, die ab dem 01.01.2012 gelten (siehe Ergänzungen in roter Schrift).
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, unabhängig von Alter und Familienstand.
Wie wird gefördert?
Mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen, die Sie über durchleitende Banken oder Sparkassen erhalten. Das ist i.d.R. die Bank, die auch die restlichen Darlehensmittel bereitstellt.
Was wird finanziert?
- Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
- von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
Finanzierungsumfang/Höchstbetrag
- pauschal bis max. 50.000 EUR je Bau-/Kaufvorhaben
Laufzeit
- max. 35 Jahre, mindestens 1 und max. 5 tilgungsfreie Anlaufjahre
Verzinsung
Zinsfestschreibung wahlweise für 5,10 oder 15 Jahre bei Zusage oder Antragseingang, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Zinssatz für den Kreditnehmer günstiger ist, während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden lediglich die Zinsen vierteljährlich nachträglich auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet.
Bereitstellungszinsen (“Zusageprovision”)
Zusageprovision zwei Tage und vier Monate nach Zusage beginnend 0,25 % p.M. auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag. Der Kredit kann in maximal 2 Teilbeträgen ausgezahlt werden.
Auszahlung: 100 %
Abruffrist: 12 Monate (bis dahin muss das Darlehen ausgezahlt sein)
Tilgung: nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre Tilgung in gleichbleibenden monatlichen Raten (Annuitäten).
Außerplanmäßige Tilgung: während der Zinsfestschreibung nicht möglich, im Einzelfall nach Absprache mit der KfW gesamter ausstehender Kreditbetrag gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Sicherheiten: grundpfandrechtliche Sicherheiten (Eintragung von Grundschulden durch die durchleitende Bank)
Kombination mit anderen Fördermitteln
Grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z.B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt
Verwendungsnachweis: nicht erforderlich
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