Wer wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Was wird finanziert?
Finanzierungsumfang/Höchstbetrag
Laufzeit
Verzinsung
Zinsfestschreibung wahlweise für 5 oder 10 Jahre bei Zusage oder Antragseingang, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Zinssatz für den Kreditnehmer günstiger ist, während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden lediglich die Zinsen vierteljährlich nachträglich auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet.
Bereitstellungszinsen (“Zusageprovision”)
Zusageprovision zwei Tage und vier Monate nach Zusage beginnend 0,25 % p.M. auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag. Der Kredit kann in maximal 2 Teilbeträgen ausgezahlt werden.
Auszahlung:
Abruffrist:
Tilgung:
Außerplanmäßige Tilgung (Sondertilgungsoption)
Sicherheiten:
Kombination mit anderen Fördermitteln
Grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z.B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt
Verwendungsnachweis:
Bei Bau-oder Kaufvorhaben in Schleswig-Holstein und Hamburg können wir die KfW-Darlehen losgelöst von der Hauptfinanzierung beantragen und abwickeln. Das sorgt inder Regel für deutlich bessere Konditionen bei dem Hauptdarlehensgeber.
Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (beispielsweise bei Kauf einer Immobilie) beraten wir Sie gerne persönlich vor Ort. Einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie >>>hier>>>.
(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - D-22964 Steinburg
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