Zur Startseite

 

KfW-Wohneigentumsprogramm (124)

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen, unabhängig von Alter und Familienstand

Wie wird gefördert?

  • mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen

Was wird finanziert?

  • Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
  • von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

Finanzierungsumfang/Höchstbetrag

  • pauschal bis max. 50.000 EUR je Bau-/Kaufvorhaben

Laufzeit

  • max. 25 Jahre, mindestens 1 und max. 5 tilgungsfreie Anlaufjahre

Verzinsung

Zinsfestschreibung wahlweise für 5 oder 10 Jahre bei Zusage oder Antragseingang, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Zinssatz für den Kreditnehmer günstiger ist, während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden lediglich die Zinsen vierteljährlich nachträglich auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet.

Bereitstellungszinsen (“Zusageprovision”)

Zusageprovision zwei Tage und vier Monate nach Zusage beginnend 0,25 % p.M. auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag. Der Kredit kann in maximal 2 Teilbeträgen ausgezahlt werden.

Auszahlung:

  • die Auszahlung erfolgt zu 100 %

Abruffrist:

  • 12 Monate (bis dahin muss das Darlehen ausgezahlt sein)

Tilgung:

  • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre Tilgung in gleichbleibenden monatlichen Raten (Annuitäten).

Außerplanmäßige Tilgung (Sondertilgungsoption)

  • während der Zinsfestschreibung nicht möglich, im Einzelfall nach Absprache mit der KfW gesamter ausstehender Kreditbetrag gegen Vorfälligkeitsentschädigung

Sicherheiten:

  • grundpfandrechtliche Sicherheiten (Eintragung von Grundschulden durch die durchleitende Bank)

Kombination mit anderen Fördermitteln

Grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z.B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt

Verwendungsnachweis:

  • ein besonderer Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich

Besonderheiten

Bei Bau-oder Kaufvorhaben in Schleswig-Holstein und Hamburg können wir die KfW-Darlehen losgelöst von der Hauptfinanzierung beantragen und abwickeln. Das sorgt inder Regel für deutlich bessere Konditionen bei dem Hauptdarlehensgeber.

Beratung vor Ort?

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (beispielsweise bei Kauf einer Immobilie) beraten wir Sie gerne persönlich vor Ort. Einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie >>>hier>>>.

Sie haben Fragen?
 
(0 45 34) 29 84 70
Montag-Freitag 9.00-18.00 Uhr
 

 

(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - D-22964 Steinburg

Baufinanzierungsexperten in Hessen - Rheinland-Pfalz - Baden-Württemberg - Saarland - Bayern - München - Stuttgart - Frankfurt - Karlsruhe - Saarlouis - Mannheim - Nürnberg - Ulm - Freiburg - Regensburg - Augsburg - Heilbronn - Heidelberg - Wiesbaden - Koblenz - Mainz

Startseite - Kontakt - Datenschutz - Impressum