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Gesamtkosten bei einem Neubauvorhaben
Bei dem Neubau eines Hauses ist es mit dem Grundstückskaufpreis und den reinen Hausbaukosten nicht getan. Auf Sie als Bauherr(in) kommen meist eine Reihe weiterer Kosten zu:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 bis 5,0 Prozente des (Grundstücks-)Kaufpreises
- Notar- und Gerichtskosten für die Abwkclung des (Grundstücks-)Kaufvertrages ca. 1,5 Prozent des Kaufpreises
- Maklercourtage
- Baunebenkosten für Hausanschlüsse, Baugenehmigung usw.: können sehr unterschiedlich ausfallen, aber man sollte -ganz grob- mit ca. 15% der reinen Hausbaukosten rechnen**
- Aussenanlagen für Gartenanlage, Pflasterarbeiten usw.: ca. 5% d. Hausbaukosten** für Gartenanlage, Pflasterarbeiten usw.
- Finanzierungskosten: Kosten für Grundschuldeintragungen, Gebühren und sog. Bauzeitzinsen
- Sonstige Kosten: Kosten für Einbauküche, Möbel, Umzug, Richtfest usw.
*) bei Grundstückskauf u. Neubau aus einer Hand (“Bauträgermodell”) fallen die Erwerbsnebenkosten auch auf den Hauspreis an!
**) bei diesen Prozentzahlen handelt es sich um grobe Erfahrungswerte!!
Damit Sie die Gesamtkosten Ihres Neubauvorhabens genauer ermitteln können, haben wir hier für Sie eine kleine excel-Datei vorbereitet:
Gesamtkosten - Neubau (excel-Datei)
Anmerkung: bei der Beleihungswertermittlung der Banken zählen nur bestimmte Kosten mit. Grundsätzlich gilt, dass Kreditinstitute nur die Kosten berücksichtigen, die den Wert der Immobilie erhöhen. So zählen z.B. die individuellen Finanzierungskosten oder die Erwerbsnebenkosten nicht mit. Auch die Einbauküche wird von den meisten Banken nicht zu den sog. “angemessenen Anschaffungs- und Herstellungskosten” hinzugezählt.
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Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern?
Zum 01.01.2011 habe einige Bundesländer die Grunderwerbsteuer angehoben. Nachfolgend finden Sie die ab 2011 gültigen Steuersätze:
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