Sie möchten Ihre bestehenden Baukredite am liebsten zu den aktuellen Zinsen umschulden? Sie möchten deswegen natürlich keine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Das geht nicht? Na, vielleicht doch, denn es gibt ggf. ein Schlupfloch, um teure Darlehen ganz ohne Kosten kündigen zu können. Dreh- und Angelpunkt dieses Schlupfloches ist die Widerrufsbelehrung in Ihrem Kreditvertrag.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren immer wieder die Bedingungen für die sog. Widerrufsbelehrung geändert. Viele Banken und Sparkassen konnten da nicht mithalten und haben mindestens zeitweise Texte und Formulierungen verwendet, die nicht den Vorgaben zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprachen. Das Problem: ist die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag unwirksam, endet das Widerrufsrecht nicht nach 14 Tagen, sondern wird zu einem ewigen Widerrufsrecht.
Wenn Ihr Darlehensvertrag eine falsche Widerrufsbelehrung enthält, haben Sie die Möglichkeiten, Ihren Darlehensvertrag auch nach Jahren noch zu widerrufen (also so “kündigen”). Dazu reicht ein einfacher schriftlicher Widerruf bei der finanzierenden Bank.
Ob die Widerrufsbelehrung in Ihrem Darlehensvertrag ggf. ungültig ist, haängt von verschiedenen Details ab. Diese sollten von den Verbraucherzentralen oder einem Fachanwalt geprüft werden. So bietet beispielsweise die Verbraucherzentrale Hamburg einen entsprechenden Service an. Nutzen Sie dazu einfach das PDF-Formular der VZ Hamburg.
Sollte die Verbraucherzentrale zu dem Schluß kommen, dass ein Widerruf möglich ist, sollten Sie sich -vor dem Widerruf- um eine entsprechende Anschlussfinanzierung kümmern. Allerdings sollten Sie sich auch darauf einstellen, dass Ihre alten Bank den Widerruf nicht einfach so akzeptiert. Das hängt von der Geschäftspolitik Ihrer aktuell finanzierenden Bank ab.
(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - D-22964 Steinburg
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