Nachfolgend haben wir die Förderbedingungen für die Eigenheimförderung in Hessen auf die wesentlichsten Punkte zusammengefasst.
1. Was wird gefördert?
Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (inkl. Reihenhaus oder Doppelhaushälfte)
Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
Aus-/Umbau oder Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden
2. Wer wird gefördert?
grundsätzlich alle Haushalte, allerdings werden Haushalte mit mind. 2 Kindern oder mit behinderten Familienangehörigen bevorzugt
es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden
3. Wie wird gefördert?
Durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen, die über das KfW-Wohneigentumsprogramm refinanziert werden (daher können die Förderdarlehen nicht mit dem KfW- Wohneigentumsprogramm kombiniert werden!)
4. Wie hoch wird gefördert?
mit mindestens 65.000 Euro zzgl Zuschläge für den Grundstückskaufpreis und einem Kinderzuschlag für Familien mit mind. 3 Kindern
5. Was ist besonders zu beachten?
Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
Fördermittel werden bei den Landratsämtern oder Stadtverwaltungen beantragt (dabei helfen wir Ihnen gerne!)
Persönliche Beratung zu Fördermitteln in Hessen:
Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer >>Partner in Hessen<<
(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg