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Eigenheimförderung in Hessen 2011

Nachfolgend haben wir die Förderbedingungen für die Eigenheimförderung in Hessen auf die wesentlichsten Punkte zusammengefasst.

1. Was wird gefördert?

  • Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (inkl. Reihenhaus oder Doppelhaushälfte)
  • Kauf  eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • Aus-/Umbau oder Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
  • es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden

2. Wer wird gefördert?

  • grundsätzlich alle Haushalte, allerdings werden Haushalte mit mind. 2 Kindern oder mit behinderten Familienangehörigen bevorzugt
  • es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden

3. Wie wird gefördert?

  • Durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen, die über das KfW-Wohneigentumsprogramm refinanziert werden (daher können die Förderdarlehen nicht mit dem KfW- Wohneigentumsprogramm kombiniert werden!)

4. Wie hoch wird gefördert?

  • mit mindestens 65.000 Euro zzgl Zuschläge für den Grundstückskaufpreis und einem Kinderzuschlag für Familien mit mind. 3 Kindern

5. Was ist besonders zu beachten?

  • Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
  • Fördermittel werden bei den Landratsämtern oder Stadtverwaltungen beantragt (dabei helfen wir Ihnen gerne!)

Persönliche Beratung zu Fördermitteln in Hessen:

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer >>Partner in Hessen<<

(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg

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