|
Eigenheimförderung in Baden-Württemberg 2011
Nachfolgend haben wir die Förderbedingungen für die Eigenheimförderung in Baden- Württemberg auf die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst.
1. Was wird in Baden-Württemberg gefördert?
- Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (inkl. Reihenhaus oder Doppelhaushälfte)
- Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden
2. Wer wird in Baden-Württemberg gefördert?
- Ehepaare, Lebenspartner oder Alleinerziehende mit mind. 1 Kind
- Schwerbehinderte
- es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden
3. Wie wird in Baden-Württemberg gefördert?
- Durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen
4. Wie hoch wird in Baden-Württemberg gefördert?
Die Förderdarlehen beginnen mit ca. 63.800 Euro und sind nach oben offen (abhängig von der Kinderzahl)
5. Was ist in Baden-Württemberg besonders zu beachten?
- Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
- Fördermittel werden bei den Landratsämtern, Gemeinden oder Stadtverwaltungen beantragt (dabei helfen wir Ihnen gerne!)
|