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Rahmenbedingungen für eine Vollfinanzierung

Die Rahmenbedingungen für eine Vollfinanzierung sind sehr einfach: das regelmäßige Einkommen muss ausreichen, um die monatlichen Zins- und Tilgungsraten zahlen zu können.

Ob das Einkommen -aus Sicht der jeweiligen Bank- ausreicht, um die Raten zahlen zu können, hängt von der sog. Haushaltsrechnung ab (siehe unten). Bei dieser Haushaltsrechnung zieht die Bank vom Nettoeinkommen die Darlehensraten, die Nebenkosten für die Immobilie und die sog. Lebenshaltungskosten ab. Die Lebenshaltungskosten setzt jede Bank unterschiedlich an.

Wenn diese Haushaltsrechnung positiv ist, also aus Bankensicht noch genug zum Leben übrig bleibt, steht auch der Vollfinanzierung einer Immobilie grundsätzlich nichts mehr im Weg.

Seit Inkrafttreten der sog. Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 sollten sämtliche Darlehen mit Rentenbeginn vollständig getilgt sein. Dies erfordert eine entsprechend hohe Tilgung der Darlehen. Ist das nicht möglich oder nicht gewünscht, müssen die Einkünfte ab Rentenbeginn nachgewiesen werden und entsprechend hoch sein,

Beispiel für eine sog. Haushaltsrechnung

Monatliche Einnahmen

1. Nettoeinkommen

z.B.

1.900 Euro

2. Kindergeld

z.B.

184 Euro

3. Sonstige Einkünfte

 

keine

= gesamtes Nettoeinkommen

 

2.084 Euro

Monatliche Ausgaben

1. bestehende Kredite, Leasingraten

z.B.

100 Euro

2. kalkulierte Nebenkosten für die zu finanzierende Immobilie (2 Euro je qm Wohnfläche)

z.B.

200 Euro

3. Darlehensrate für die zu finanzierende Immobilie (Zinsen + Tilgung)

z.B.

600 Euro

4.Pauschale für Lebenshaltung (z.B. Ehepaar mit einem Kind)*

z.B.

1.050 Euro

= gesamte monatliche Ausgaben

 

1.850 Euro

= monatlicher Überschuss (Einnahmen minus der festen Ausgaben)

 

234 Euro

*) Pauschalen für Lebenshaltung: 550 Euro für die 1. Person + 250 Euro für 2. Person + 150 Euro je Kind

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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