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Bauspardarlehen

Fast jedes Darlehensangebot einer Bank enthält heute als einen Baustein die Vorfinanzierung eines neuen Bausparvertrages. Am gebräuchlichsten ist es dabei, die Eigenheimförderung zur Ansparung diesen neuen Bausparvertrages zu nutzen. Die jeweiligen Anbieter werben dann mit den günstigen Zinsen für die Vorfinanzierung des Vertrages und den späteren niedrigen Zinsen für das eigentliche Bauspardarlehen.

Wir neigen nicht dazu, bestimmte Finanzierungsformen grundsätzlich zu verurteilen, aber dieses Darlehensprodukt ist in unseren Augen legale Verbrauchertäuschung.

Warum?

Die meisten Anbieter dieser Bausparmodelle nutzen eine Lücke in der Preisangabenverordnung aus. In der Preisangabenverordnung ist z.B. geregelt wie der Effektivzins eines Darlehens berechnet werden muss. Bei diesen Vorfinanzierungen müssen(können) zwei Zinssätze ausgewiesen werden: der Zinssatz für das Darlehen bis zur Zuteilung des Bausparvertrages und der Zinssatz für das Darlehen ab Zuteilung. Dabei müssen z.B. die Gebühren, die bei Abschluss des Bausparvertrages anfallen nicht berücksichtigt werden. Leider führt das auch dazu, dass viele Kunden aus beiden Zinssätzen einen Durchschnitt bilden, der dann selbstverständlich sehr günstig aussieht. Die tatsächlichen Kosten eines solchen Kombimodells liegen aber tatsächlich bis zu 1% über dem Zinssatz des Vorausdarlehens.

Auch die übrigen Argumente, die häufig für dieses Modell angeführt werden, sind meistens reine Augenwischerei. So entpuppen sich die “flexiblen Sondertilgungen” tatsächlich erst einmal als Sonderzahlungen in den Baussparvertrag, wo Ihr Geld dann mit z.B. 1,5% verzinst wird. Und jede Sondertilgung ab Zuteilung des Bausparvertrages verteuert das gesamte Darlehensmodell zusätzlich.

Als Krönung empfinde ich persönlich es immer wieder, wenn sog. “Kundenberater” bei diesen Modellen staatliche Förderungen wie z.B. die Arbeitnehmersparzulage einbinden. Kleiner Hinweis an diese Berater: jeder Immobilieneigentümer muss irgendwann auch einmal etwas an seinem Haus machen und ist gut beraten, schon frühzeitig einen kleinen Betrag für die Instandhaltung auf die Seite zu legen. Übrigens: Ihre vermögenswirksamen Leistungen können Sie auch für die Zinszahlungen an Banken verwenden. Der Umweg über einen Bausparvertrag ist also gar nicht notwendig.

Es gibt bei der Baufinanzierung einen ganz einfachen Grundsatz: wer jetzt finanzieren will, braucht keinen neuen Bausparvertrag. Die einzige Ausnahme von dieser Regel können sog. Konstantdarlehen mit langen Gesamtlaufzeiten sein. Aber auch bei dieser Darlehensvariante sind Vorsicht und genaues Nachrechnen geboten.

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(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - D-22964 Steinburg

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