www.baufi-sued.de

Baufinanzierung mit Weitblick

Themenübersicht

Aktuelle Zinskonditionen

Unsere Top-Zins-Konditionen

Sonstige Themen

Impressum I Kontakt

Bauen mit einem Architekten: Vor- und Nachteile

Das Bauen mit einem Architekten statt einem Bauunternehmen als Generalunternehmer steht in dem Ruf, besonders teuer zu sein. Das muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein. Wer bei einem Hausbauunternehmen ein vergleichsweise günstiges Standardhaus seinen individuellen Wünschen anpassen will, muss schnell mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Das kann das individuelle Bauen mit einem Generalunternehmer teurer machen als ein sog. Architektenhaus.Bauen mit einem Architekten lohnt sich vor allem dann, wenn das Baugrundstück oder die eigenen Vorstellungen vom Haus gegen ein Kataloghaus von der Stange sprechen.

Welche Aufgaben hat ein Architekt?

Der Architekt hat beim Hausbau sowohl eine vorbereitende als auch eine beaufsichtigende Funktion. Vom Grundstückskauf bis zur Auswahl der Handwerker ist allerdings der Bauherr allein Vertragspartner der bauausführenden Firmen. Der genaue Umfang der Architektenleistungen hängt davon ab, welche Leistungen er erbringen soll. Dabei gibt es 9 sog. “Leistungsphasen”.

Wer glaubt, dass Architekten in erster Linie Künstler sind, die nur daran interessiert sind, “Architektonisch bedeutende Baukunstwerke zu erschaffen”, der irrt. Viele Architekten kommen aus dem Bauhandwerk und sind eher bodenständig als weltfremde Künstler.

Wie findet man den richtigen Architekten?

Bei der Wahl des Architekten kann es von Vorteil sein, wenn dieser bereits Häuser in der entsprechenden Gemeinde gebaut hat. Er kennt sich dann mit den örtlichen Gegebenheiten aus und weiß, welche formalen Richtlinien zu beachten sind. Solche Kenntnisse können in der Planungs- und Bauphase viel Nerven und Geld sparen. Also sollte man sich vor allem an Architekten halten, die vor Ort ansässig sind.

Was kosten Architekten?

Genau wie Ärzte und Rechtsanwälte dürfen Architekten ihr Honorar nicht selbst bestimmen, sondern müssen sich an eine Honorarordnung halten, in diesem Fall die sog. “HOAI” (Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen. In der HOAI sind Mindest- und Höchstsätze für die Architektenleistungen festgeschrieben. Grund: Der Gesetzgeber will, dass der Wettbewerb unter den Architekten nicht über den Preis, sondern über die Qualität stattfindet.

Berechnungsgrundlage für das Architektenhonorar sind die reinen Hausbaukosten. Dazu zählen die Netto-Kosten für Baukonstruktion und die Haustechnik, aber nicht die Kosten für das Grundstück, die Erschließung, Außenanlagen und Einbauten sowie die Baunebenkosten.

(Stand 03.06.2011)

(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg

Baufinanzierungsberatung in Hessen - Rheinland-Pfalz - Baden-Württemberg - Saarland - Bayern - Sachsen - Sachsen-Anhalt - Thüringen - München - Stuttgart - Frankfurt - Karlsruhe - Saarlouis - Mannheim - Nürnberg - Ulm - Freiburg - Regensburg - Augsburg - Heilbronn - Heidelberg - Wiesbaden - Koblenz - Mainz

Unabhängige Baufinanzierungsberatung
 &
Baufinanzierungsvermittlung

Sie haben Fragen?

(0 7 21) 13 252 -79

Persönliche Beratung

mehr Infos

Unser Service (kostenlos)

Online-Anfrage

Rückrufservice

Angebot anfordern

Info-Paket

e-mail

Newsletter

Top-Thema Baufinanzierungen

Werbung & Anzeigen