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Eigenheimförderung in Schleswig-Holstein 2011

Hier finden Sie die Informationen zur Eigenförderungen in Schleswig-Holstein in einer (sehr) knappen Zusammenfassung. Die genauen Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen gehen wir im Rahmen einer Baufinanzierungsberatung gerne mit Ihnen durch und helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.

1. Was wird gefördert?

  • Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • Kauf  eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • Ausbau von vorhandenem Wohneigentum für behinderten Haushaltsangehörigen
  • je nach Region müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden

2. Wer wird gefördert?

  • Haushalte mit mind. 1 Kind
  • Schwerbehinderte
  • es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden

3. Wie wird gefördert?

  • Durch zinsgünstige Darlehen

4. Wie hoch wird gefördert?

  • Je nach Region und weiterer Umstände bis ca. 70.000 Euro (zzgl. Ergänzungsdarlehen für Schwerbehinderte oder Haushalte mit mindestens     3 Kindern)

5. Was ist besonders zu beachten?

  • Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden

 

Persönliche Beratung vor Ort

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer Partner in >Schleswig-Holstein<

(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg

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