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Eigenheimförderung in Nordrhein-Westfalen 2011

Die Förderbedingungen sind in Nordrhein-Westfalen etwas unübersichtlich. Daher haben wir hier zur Vereinfachung nur die wesentlichen Eckpunkte dargestellt. Unsere >Partnerbüros in Nordrhein-Westfalen< beraten Sie gerne und ermitteln, ob und in welcher Höhe Sie Fördermittel in Anspruch nehmen können.

1. Was wird gefördert?

  • der Neubau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
  • der Ersterwerb schlüsselfertiger selbstgenutzter Eigenheime oder Eigentumswohnungen vom Bauträger
  • Ausbau und Erweiterung von vorhandenem Wohnraum

2. Wer wird gefördert?

Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und:

  • mindestens ein Kind haben oder
  • zu denen ein schwerbehinderter Angehöriger (Grad der Behinderung mindestens 50) gehört. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln

3. Wie wird gefördert?

  • durch zinsgünstige bzw. zinslose Darlehen

4. Wie hoch wird gefördert?

  • je nach Lage der Immobilie kann die Förderung für beispielsweise eine Familie mit 2 Kindern bis zu 85.000 Euro betragen

5. Was ist besonders zu beachten?

  • Anträge müssen vor Kauf oder Baubeginn gestellt werden
  • die Fördermittel müssen unter Umständen im Rahmen der Gesamtfinanzierung zwischenfinanziert werden

Persönliche Beratung vor Ort

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer Partner in >Nordrhein-Westfalen<

(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg

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