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Eigenheimförderung in Nordrhein-Westfalen 2011
Die Förderbedingungen sind in Nordrhein-Westfalen etwas unübersichtlich. Daher haben wir hier zur Vereinfachung nur die wesentlichen Eckpunkte dargestellt. Unsere >Partnerbüros in Nordrhein-Westfalen< beraten Sie gerne und ermitteln, ob und in welcher Höhe Sie Fördermittel in Anspruch nehmen können.
1. Was wird gefördert?
- der Neubau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
- der Ersterwerb schlüsselfertiger selbstgenutzter Eigenheime oder Eigentumswohnungen vom Bauträger
- Ausbau und Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
2. Wer wird gefördert?
Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und:
- mindestens ein Kind haben oder
- zu denen ein schwerbehinderter Angehöriger (Grad der Behinderung mindestens 50) gehört. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln
3. Wie wird gefördert?
- durch zinsgünstige bzw. zinslose Darlehen
4. Wie hoch wird gefördert?
- je nach Lage der Immobilie kann die Förderung für beispielsweise eine Familie mit 2 Kindern bis zu 85.000 Euro betragen
5. Was ist besonders zu beachten?
- Anträge müssen vor Kauf oder Baubeginn gestellt werden
- die Fördermittel müssen unter Umständen im Rahmen der Gesamtfinanzierung zwischenfinanziert werden
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