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Eigenheimförderung in Niedersachsen 2011

Grundvoraussetzung der Eigenheimförderung in Niedersachsen ist, dass die jetzigen Wohnverhältnisse unzureichend sind. Das gilt allerdings nicht für den Erwerb bereits von den Antragstellern bewohnten Wohnungen.

1. Was wird gefördert?

  • Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • Kauf  eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • Aus-/Umbau oder Erweiterung von vorhandenem Wohnraum (z.B. wegen bestehender Behinderungen oder aus Altersgründen)
  • es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden

2. Wer wird gefördert?

  • Haushalte mit mind. 2 Kindern
  • Menschen mit Behinderungen
  • es müssen teilweise bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden

3. Wie wird gefördert?

  • Durch zinsgünstige Darlehen

4. Wie hoch wird gefördert?

  • hängt von der Anzahl der Personen im Haushalt und dem Einkommen ab; eine Familie mit 3 Kindern kann bis max. 45.000 Euro erhalten

5. Was ist besonders zu beachten?

  • Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
  • Fördermittel werden bei den Kommunen beantragt (dabei helfen wir Ihnen gerne!)

Persönliche Beratung zu Fördermitteln in Niedersachsen:

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer >>Partner in Niedersachsen<<

(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg

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