Hier haben wir für Sie die wesentlichen Eckpunkte der Bauförderungen im Land Brandenburg für Sie zusammengefasst.
1. Was wird in Brandenburg gefördert?
der Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Form von Baulückenschließungen und auf innerörtlichen Recyclingflächen
den Erwerb eines leerstehenden oder bereits durch den Erwerber bewohnten Gebäudes aus dem Bestand, sofern damit Modernisierungs- und Instandsetzungskosten in Höhe von mindestens 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche verbunden sind
der Um- und Ausbau und die Erweiterung bestehender Gebäude, die Schaffung einer zweiten, abgeschlossenen und der Hauptwohnung untergeordneten Wohnung für Haushaltsangehörige in Verbindung mit der geförderten Hauptwohnung
es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden
2. Wer wird in Brandenburggefördert?
grundsätzlich alle Haushalte, allerdings werden Haushalte mit mind. 2 Kindern oder mit behinderten Familienangehörigen bevorzugt
es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden
3. Wie wird in Brandenburg gefördert?
Durch Zuschüsse zu den Gesamtkosten des Vorhabens (der Grundzuschuss beträgt 10.000 Euro und erhöht sich beispielsweise je Kind um 5.000 Euro)
4. Wie hoch wird in Brandenburg gefördert?
Grundzuschuss 10.000 Euro
weitere Zuschüsse in Abhängigkeit von dem Vorhaben oder der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder
5. Was ist besonders zu beachten?
Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
Fördermittel werden bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt
Persönliche Beratung zu Fördermitteln in Brandenburg
Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer >>Partner in Brandenburg<<
(c) Olaf Varlemann -Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg